Australien 2023-24

265 Allgemeine Informationen Pannen und Reparaturen : Trotz sorgfältiger Pflege und Wartung der Fahr- zeuge durch unsere Vermietpartner können Pannen auftreten oder Reparaturen erforder- lich werden. Sämtliche Vermieter gewährleisten Pannenhilfe, i.d.R. über die australischen Auto- mobilclubs. Melden Sie Pannen unverzüglich te- lefonisch dem Vermieter. Sie erhalten dann An- weisungen für die weitere Vorgehensweise. Die Vermieter ersetzen im Fall von größeren Pannen nur den tatsächlichen Nutzungsausfall, nicht je- doch Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen. Reisegepäck : Falls Sie das Fahrzeug an der gleichen Mietsta- tion, an der Sie es übernommen haben, wieder zurückgeben, können Sie in der Regel Gepäck- stücke bei der Mietstation deponieren. „Weiche“ Gepäckstücke (z.B. Reisetaschen) lassen sich im Fahrzeug besser verstauen als Schalenkoffer. Umbuchung : Eine Umbuchung wird in manchen Fällen wie eine Stornierung und anschließende Neubu- chung behandelt. Über eventuell anfallende Gebühren informiert Sie Ihre Buchungsstelle. Verkehr : Australien hat Linksverkehr. Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist Pflicht, ebenso die Nut- zung von Baby- bzw. Kindersitzen für Kinder unter 8 Jahren. Alkohol am Steuer ist verboten. In den Ballungsräumen Sydney, Melbourne und Brisbane gibt es kostenpflichtige Straßen- abschnitte, Brücken oder Tunnel (toll roads). Fahrzeuge, die diese Strecken befahren, wer- den automatisch gescannt. Die Kosten für die Benutzung trägt der Mieter. Die Abwicklung ist von Vermieter zu Vermieter verschieden - las- sen Sie sich bitte bei der Fahrzeugübernahme von ihrem Vermieter aufklären. Versicherungen : Im Mietpreis ist eine Fahrzeugversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadenfall einge- schlossen. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Zusatzversicherung bzw. -paketes (Value Pack, Bonus Pack, etc.), um den bestmöglichen Versicherungsschutz zu haben, der zu einer Reduzierung der vor Ort zu hinterlegenden Kaution führt. Oft sind im Paket auch weitere Leistungen eingeschlossen. Keine Versicherung deckt in der Regel Schä- den durch Salzwassereinfluss, sonstige Was- serschäden, Kupplungsschäden oder Fahrten auf nicht zugelassenen Straßen oder Pisten. Der Versicherungsschutz entfällt ebenfalls bei fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden sowie bei Verstoß gegen die örtlichen Mietbedingungen. Einschränkungen beim Ver- sicherungsschutz gibt es in der Regel auch bei Einzelunfällen (Unfälle ohne Beteiligung wei- terer Fahrzeuge) bzw. bei Einzelunfällen mit Überschlag (single vehicle roll-over: Unfälle ohne Beteiligung weiterer Fahrzeuge, bei de- nen Fahrzeugdach oder -seite durch Kontakt mit dem Boden beschädigt werden). Die Vermieter behalten sich vor, neben den tatsächlichen Reparaturkosten auch den Nut- zungsausfall für die Tage, in denen das Fahr- zeug aufgrund der Reparatur nicht vermietet werden konnte, in Rechnung zu stellen. Tipp: Mieten Sie ein Satelliten-Telefon! Sie waren bereits einmal in Australien? Dann kennen Sie vielleicht das Problem: Mit einem herkömmlichen Mobiltelefon hat man zwar in den großen Städten ei- nen guten Empfang, auf dem Land oder gar im Outback gibt es aber keine Verbin- dung. Wenn Sie jedoch jederzeit telefo- nisch erreichbar sein wollen oder im Falle einer Panne oder gar eines Unfalles selbst telefonieren möchten, können Sie für die Dauer Ihres Urlaubes ein Satelliten-Telefon mieten. Die Geräte sind kompakt, einfach wie ein Handy zu bedienen und werden von australischen Anbietern entweder di- rekt im Mietfahrzeug oder an einem Ort Ihrer Wahl (z.B. das erste Hotel) hinterlegt. Alternativ können Sie ein Satelliten-Tele- fon auch schon vorab beim Spezialisten satrent.de in Hannover mieten, bekannt für gute Beratung, attraktive Preise und unkomplizierte Abwicklung. Infos unter www.satrent.de oder Tel. 0511 - 5367 7777 (aus dem Ausland +49 511 - 5367 7777). SBAV-Versicherung (Selbstbehalts- bzw. Selbstbeteiligungsausschluss-Versicherung) Sofern Sie keine Zusatzversicherung vor Ort und auch keine All Inclusive-Versicherung wünschen, können Sie alternativ über uns vorab eine kosten- günstige SBAV-Versicherung abschließen. Im Schadenfall zahlen Sie zunächst zwar vor Ort die anfallende Selbstbeteiligung. Nach Beendigung der Reise reichen Sie zuhause eine Schadenmeldung bei der Versicherung ein und erhalten - nach Feststellung der berechtigten Ansprüche - die verauslagte Selbstbeteiligung wieder erstattet. Die Prämien variieren je nach Deckungssumme und werden je Miettag berechnet (max. Mietdauer 92 Tage): • Für PKW: EUR 5,00 | 5,50 | 6,50 oder 7,00 (max. Deckungssumme: EUR 2.000 | 3.000 | 4.000 oder 5.000). • Für Camper: EUR 3,50 | 7,00 oder 8,50 (max. Deckungssumme: EUR 1.200 | 4.000 oder 7.000). Wichtig: Hinsichtlich der vor Ort zu leistenden Kaution bzw. der Versicherungsleistungen gelten die Bedingungen der Standard-Versicherung des jeweiligen Vermieters! Grundsätzlich gilt: Deckt die Standard-Versicherung des Vermieters gewisse Schäden nicht (z.B. an Dach oder Unterboden), so hat der Mieter auch gegenüber der HanseMerkur keinerlei Ansprüche.

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