Neuseeland 2023-24

160 Allgemeine Informationen | Camper ABC Das ABC für Camper-Freunde Treibstoff : Ein Liter Benzin kostet derzeit ca. NZD 2,40- 2,60, ein Liter Diesel ca. NZD 2,50-2,70 (Stand Oktober 2022). Die aktuellen Benzinpreise können Sie auf der Webseite www.pricewatch. co.nz finden. Campingplätze : Neuseeland hat ein dichtes Netz hervorragend ausgestatteter Campingplätze. Über die besten Campgrounds verfügt die Top 10-Kette (www. top10.co.nz) . Ein Standplatz kostet zwischen ca. NZD 45 (ohne Strom) und NZD 70 (inkl. Strom- anschluss) je nach Saison, Lage und Ausstattung des Platzes pro Nacht für zwei Personen und Fahrzeug. Bitte beachten Sie, dass mit Fahrzeugen ohne eigene Toilette und ohne Abwassertank kein freies (wildes) Camping erlaubt ist und auch Campingplätze ohne sanitäre Einrichtungen nicht benutzt werden dürfen. Bei Verstoß dro- hen empfindliche Bußgelder. Entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge besitzen das sog. Freedom Camping Certificate. Ausführliche Informationen rund um das The- ma Camping finden sich auch auf der Webseite des Department of Conversation (www.doc. govt.nz) und auf www.camping.org.nz . Campingmöbel : Diese können gegen eine geringe Gebühr direkt beim Vermieter angemietet werden bzw. sind in den angebotenen All Inclusive-Paketen ein- geschlossen. Informationen finden Sie in den Mietbedingungen. Dieselsteuer : Neuseeland erhebt bei Dieselfahrzeugen eine Steuer, die nach gefahrenen Kilometern berech- net wird. Diese ist entweder im Mietpreis pau- schal eingeschlossen oder wird am Mietende kilometergenau abgerechnet - bitte beachten Sie die Ausschreibungen beim jeweiligen Ver- mieter im Preisteil. In der Regel fahren Sie bei einem 3-wöchigen Urlaub ca. 3.000-4.000 km und sollten diese Kostenposition bei der Wahl des Vermieters beachten. Die Dieselsteuer kann sich jederzeit ändern. Fahrzeugtypen : Die Fahrzeuge können je nach Marke, Modell und Jahrgang in der Ausstattung gegenüber der Katalogdarstellung variieren. Für die Wahl des richtigen Campmobils ist wichtig, dass das Fahrzeug mindestens so viel zugelassene Sitzplätze besitzt wie Passagiere an Bord sind. Das gleiche gilt natürlich auch für die Anzahl der Schlafplätze. Wobei es grund- sätzlich empfehlenswert ist, das Fahrzeug „eine Nummer größer“ zu wählen. Wichtig ist außerdem, ob man im Fahrzeug nur schlafen oder auch kochen oder duschen will? Folgende Campmobil-Typen stehen zur Aus- wahl (die jeweiligen Vermieter verwenden teil- weise abweichende Bezeichnungen): Mini-Camper: Auf sog. Minivans bzw. Groß- raumlimousinen basierende Fahrzeuge mit PKW-ähnlichem Platzangebot und einge- schränkter Campingausstattung. Ohne Dusche/ WC und keine Stehhöhe. Teilweise mit Dachzelt. Campervans: Kompakte Kastenwagen (ähnlich VW Bus) mit Stehhöhe dank festem (Hitop) oder aufstellbarem (Poptop) Hochdach. Ohne Dusche/WC. Camper: Geräumige Kastenwagen (z.B. Mercedes Sprinter) mit festem Hochdach, i.d.R. mit Durch- gang zum Wohnbereich, Dusche/WC und kom- pletter Campingausstattung. Meist für 2 oder 3 Personen. Wohnmobile/Motorhomes: Große, komforta- bel ausgestattete Fahrzeuge mit breiter und geräumiger Wohnkabine für min. 3-4 Personen und i.d. R. Durchgang zur Fahrerkabine und Al- koven mit festem Doppelbett darüber. Alle Vermieter behalten sich das Recht vor, bei Nichtverfügbarkeit eines bestätigten Camper- vans/ Wohnmobils (z.B. aufgrund Reparatur, Unfälle o.ä.) den Kunden ein höherwertigeres Fahrzeug zu übergeben. Daraus resultierende eventuelle Mehrkosten (z.B. aufgrund eines höheren Treibstoffverbrauches) begründen keinen Schadenersatzanspruch. Eingeschlossene Leistungen : Bei allen Angeboten in unserem Katalog sind unbegrenzte Kilometer, eine Fahrzeugversi- cherung mit Selbstbeteiligung und die Innen- ausstattung eingeschlossen. Einwegmieten : Einwegmieten zwischen den Depots der Ver- mieter sind möglich (teilweise gegen Gebühr). Die Kosten finden Sie in den Mietbedingungen. Bei Mieten zwischen Nord- und Südinsel muss das Fahrzeug auf Kosten des Mieters per Fähre überführt werden. Wir empfehlen insbesondere in der Hochsaison eine frühzeitige Buchung. Fahrzeugausstattung : Die Innenausstattung beinhaltet Kochgeschirr, Handtücher und Bettzeug (entweder Schlafsä- cke oder Bettdecken) mit Laken und Kopfkissen. Fahrzeugübernahme und Mietvertrag : Nach Ankunft in Neuseeland empfehlen wir eine Hotelübernachtung vor der Fahrzeugü- bernahme. Planen Sie für die Übernahme ca. zwei Stunden ein, überprüfen Sie sämtliche Funktionen und Ausstattungen vor Fahrtan- tritt und reklamieren Sie eventuelle Beanstan- dungen oder Schäden sofort. Bei Übernahme unterzeichnen Sie einen Miet- vertrag der Vermietfirma. Bitte beachten Sie be- sonders die Versicherungsbedingungen und die Verhaltensmaßregeln bei Pannen und Unfällen. Meist ist eine Kaution per Kreditkarte zu hin- terlegen. Bitte beachten Sie, daß Ihre Kredit- karte von den meisten Vermietern mit dem entsprechenden Betrag belastet wird. VISA und MasterCard werden grundsätzlich akzeptiert; AMEX oder Diners nur teilweise. Die Kaution wird erstattet, wenn das Fahrzeug sauber, voll- getankt und unbeschädigt zurückgegeben wird. Fahrer und Führerschein : Das Mindestalter für Fahrer beträgt 21 Jahre (Spaceships: 18 Jahre). Ein gültiger Internatio- naler Führerschein ist zusätzlich zum gültigen nationalen Führerschein für alle Fahrer erfor- derlich! Wir empfehlen, den Internationalen Führerschein rechtzeitig zu beantragen (nur möglich in Verbindung mit dem EU-Führer- schein im Scheckkartenformat). Langzeitmieten : Für Langzeitmieten können wir Ihnen in der Regel spezielle Angebote unterbreiten, je nach Saison und Verfügbarkeit. Bitte fragen Sie uns! Mehrfachmieten : Falls Sie eine Reise nach Australien und Neusee- land unternehmen, können Sie unter gewissen Rahmenbedingungen bei den meisten Vermie- tern die Miettage zwecks Langzeitermäßigung zusammen rechnen. Mietstationen : Alle Vermieter haben Stationen in Auckland und Christchurch. Britz/Maui darüber hinaus auch in Queenstown. Fahrzeuge können in der Regel nur hier während der Bürozeiten über- nommen oder zurück gegeben werden. Pannen und Reparaturen : Trotz sorgfältiger Pflege und Wartung der Fahrzeuge können Pannen auftreten oder Re- paraturen erforderlich werden. Melden Sie diese unverzüglich telefonisch dem Vermieter. Sie erhalten dann Anweisungen für die weitere Vorgehensweise. Die Vermieter ersetzen im Fall von größeren Pannen nur den tatsächlichen Nutzungsausfall, nicht jedoch Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen. Neuseeland mit dem Wohn- bzw. Campmobil - es gibt kaum eine entspanntere Möglichkeit, das ganze Land in drei oder vier Wochen zu erleben. Unsere zuverlässigen Partner bieten unterschied- liche Modelle an und garantieren zum Teil auch ein maximales Alter der Fahrzeuge.

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